Standesämter in Deutschland
In Deutschland kam mit der Einführung des Standesamtes im Jahr 1876 der jahrhundertelange Prozess der Ausbildung erblicher, fester Familiennamen zu seinem Abschluss. Die Schreibweise der Familiennamen wurde verbindlich festgelegt, jegliche Änderung wurde nun einer behördlichen Genehmigung unterzogen. Seitdem sind Veränderungen des Familien-Namenbestandes nur noch durch Aussterben von Familiennamen, Einbürgerungen und Änderungen von anstößigen Familiennamen möglich.
Gesetz zur Annahme des männlichen Familiennamens
Im Jahr 1900 sah das "Bürgerliche Gesetzbuch" vor, dass die Frau bei der Eheschließung den Familiennamen des Mannes anzunehmen hatte.
Änderungen der Gesetze
Die im Laufe des 29 Jahrh. eingetretenen Veränderungen in der Gesellschaft und ihren Wertvorstellungen, haben zu einer Anpassung der Namenführung an die gesellschaftlichen Bedürfnisse geführt. So war es in der DDR ab 1965 möglich, den Namen des Mannes oder der Frau als Ehenamen zu führen. 1976 trat eine ähnliche Regeleung in Westdeutschland in Kraft. Dabei konnte der Ehepartner, der auf seinen Namen verzichtete, diesen dem Ehenamen als Begleitnamen (mit Bindestrich) voranstellen. Seit 1994 sind Ehepartner in Deutschland nicht mehr verpflichtet, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen.
Für das fiktive Ehepaar Bernd Müller und Heike Fischer ergeben sich nach der gegenwärtigen Gesetzgebung folgende Möglichkeiten:
A) Beibehaltung der bisherigen Familiennamen (Bernd Müller + Heike Fischer);
B) Wahl des Familiennamens des Mannes (Bernd Müller + Heike Müller);
C) Wahl des Familiennamens der Frau (Bernd Fischer + Heike Fischer);
D) Wahl beider Namen von der Frau (Bernd Fischer + Heike Fischer-Müller);
E) Wahl beider Namen vom Mann (Bernd Müller-Fischer + Heike Fischer);
Quelle: Das große Lexikon der Vor- und Familiennamen
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